Offenheit, die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und internen Vorgaben sind die Grundlage unseres Tuns.

Das Bistum Mainz ermöglicht Mitarbeitenden und Organmitgliedern sowie Leitungs- und Führungskräften, Ehrenamtlichen und Außenstehenden, Verstöße und Fehlverhalten innerhalb der Organisation zu melden. Dafür hat die Diözese eine zentrale interne Meldestelle für folgende Rechtsträger eingerichtet: Bistum Mainz, Bischöflicher Stuhl, Bischöfliches Domkapitel, Bischöfliches Priesterseminar, Stiftung Edith Stein Schule Darmstadt, Schulgesellschaft St. Martinus gGmbH, Bilden&Tagen Bistum Mainz GmbH und die Katholischen Kirchengemeinden im Bistum Mainz.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt die Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht um. Whistleblower sind Personen, die wichtige Informationen über illegale Aktivitäten in ihrem Unternehmen oder ihrer Organisation aufdecken und damit einen Beitrag zur Rechtsstaatlichkeit leisten. Es geht um Verstöße wie z.B. Korruption, Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Arbeitssicherheit etc.

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